Willkommen in unserem Shop!



Liebe Gäste,

derzeit haben wir bis auf Weiteres hier keine Angebote für Sie.

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihr Vertrauen.


Ihr ChrisPy Cooking Team










Für alle Buchungen und Angebote gelten unsere AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ChrisPy Cooking, P. Pelster

 

§1 Geltung

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Veranstaltungsverträge, die wir mit unseren Kunden schließen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben.

 §2 Angebot, Vertragsabschluss und Preise

1. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Auftrag wird erst durch Annahme des Angebots erteilt. Der Auftrag gilt für den Auftraggeber auch dann als bindend, wenn er ihn mündlich annimmt.

2. Wir sind zum sofortigen Rücktritt vom Auftrag berechtigt, wenn Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit bzw. Bonität des Kunden in Frage stellen.

3. Wir  behalten uns das Recht vor, Aufträge abzulehnen, die nicht zumutbar respektive durchführbar sind oder die strafbare, rechts- oder sittenwidrige, insbesondere volksverhetzende oder extremistische Inhalte aufweisen.

§3 Leistungsumfang

Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl und hierfür vereinbarte Leistung wird 10 Tage vor der Veranstaltung endgültig vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine danach mitgeteilte Änderung der Gästezahl ändert den Leistungsinhalt nur dann, wenn wir uns hiermit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen.

§4 Fälligkeit und Verzug

Das vereinbarte Entgelt ist 10 Tage nach Rechnungsdatum der Rechnung, die wir für unsere Leistungen erstellt haben, zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer, können wir ab Fälligkeit für ausstehende Beträge Zinsen von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen.

§5 Preise, Zahlung, Inkasso

Alle Preise verstehen sich zzgl. Der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wir sind zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn unsere Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluss zu erbringen ist und/oder sich in der Zwischenzeit Löhne oder Kosten um mehr als 5 % für uns erhöht haben. Der Kunde ist berechtigt, aufgrund der Preisanpassung den Vertrag zu kündigen, wenn für ihn die Vertragserfüllung hierdurch unzumutbar wird.

§6 Termine

Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, so gesteht uns der Kundeeine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.

§7 Stornierung

Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde hat daher bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 15%, in der Zeit:  von 20 Tagen bis 30 Tagen 30% /von 10 Tagen bis 20 Tagen 50%, /von 3 Tagen bis 10 Tagen 70%, oder am 2. und 3. Tag 90% der für die Veranstaltung vereinbarten Vergütung an uns zu zahlen. Bei Stornierung am Tage vor dem oder am Veranstaltungstag ist die Vergütung in vereinbarter Höhe zu entrichten. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass wir höhere Aufwendungen erspart haben. Für einen Nutzungsvertrag über Räumlichkeiten gelten bei Stornierung der Veranstaltung die hierin getroffenen Vereinbarungen.

§8 Transportkosten

Der Kunde trägt die Transportkosten für Anlieferung und Rücktransport sowie Be- und Entladezeiten für die Veranstaltung. Wird hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen, sind wir berechtigt, die Kosten des Transports zu den Stundensätzen des mit dem Kunden vereinbarten Vertrages zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu berechnen.

§9 Gefahrübergang

Bei Lieferungen von Waren oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer Verschlechterung bei Unternehmern auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur, oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen den hiermit beauftragten Mitarbeitern übergeben haben. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Kunden

§10 Mängel

Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf.. auch telefonisch anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.

§11 Bruch und Verlust

Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen- Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personal wie für eigenes Verschulden einzustehen. Hat der Kunde Gegenstände von uns gemietet, ist er verpflichtet, den Mietzins für die ihm übergebene Sache so lange zu entrichten, bis wir sie zurückerhalten, für beschädigte, zerstörte oder verlorene Sachen, bis diese wieder hergestellt oder Ersatz beschafft oder Wertersatz geleistet wurde.

§ 12 Schadenersatzpflicht

Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzungeiner vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Austauschrecht

Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten gegen gleichwertige auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch zumutbar ist

§14 Mietpreis, Mieteinheit für Veranstaltungsgegenstände

Die in unseren Angeboten aufgeführten Mieten beweglicher Gegenstände gelten für eine Dauer von 3 Tagen ohne Sonn- und Feiertage (Mieteinheit). Abhol- und Rückgabetag gelten jeweils als ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, für jede angefangene neue Mieteinheit die Miete erneut in voller Höhe zu erheben.

§15 Pflichten des Kunden

Unser Kunde ist verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist, - den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern; - uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist. Er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen - alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjekts sind auf seine Kosten einzuholen.

§ 16 Besichtigungsrecht

Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen, notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen und, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht, diese zurückzunehmen.

 § 17 Nutzung von Mietgegenständen

Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort benutzen.

§18 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Übergabe ist der Veranstaltungsort. Ist der Veranstaltungsort gleich dem Erfüllungsort der Zahlung, ist dies Krefeld Erfüllungsort der Zahlung und Gerichtsstand sind Krefeld. Gehört der Kunde nicht zu dem in § 310 Abs. 1 Satz 2 genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen ChrisPy  Cooking und dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll nach dem Willen der Parteien eine dem wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Zweck des Vertrages zulässige und rechtmäßige Klausel treten.

  


 

 

  


 

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